Vor Erfüllung des Fahrauftrages ist erst einmal Handarbeit angesagt, hier Lösen der Feststellbremse.
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Vor Erfüllung des Fahrauftrages ist erst einmal Handarbeit angesagt, hier Lösen der Feststellbremse. Wanne-Westhafen 22.11.2007
Klaus Muhs 03.12.2007, 1269 Aufrufe, 0 Kommentare