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100 Jahre Liechtenstein Holz .

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100 Jahre Liechtenstein Holz . Das begeistert am 17.Juni 2023 Alt und JUNG

100 Jahre Liechtenstein Holz . Das begeistert am 17.Juni 2023 Alt und JUNG

Karl Heinz Ferk 28.06.2023, 143 Aufrufe, 8 Kommentare

EXIF: Belichtungsdauer: 1/125, Blende: 8/1, ISO100, Brennweite: 48/1

8 Kommentare, Alle Kommentare
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Stefan Wohlfahrt 13.08.2023 07:04

Hallo Karl Heinz,
da man ja Gesichter nicht zeigen soll, sind Bilder mit Menschen ein Herausforderung. Dein Bild ist ein perfektes Beispiel, dass dem Gesetz genüge getan, doch sehr eindrückliche Foto entstehen können.
einen lieben Gruss
Stefan

Karl Heinz Ferk 20.08.2023 10:30

Vielen Dank Stefan ! Ja das verstehe ich auch das man nicht im Netz gefunden werden möchte . Und Vorallem bei Kindern ist das Heikel , Irgendwann wenn man älter ist draufzukommen das ein Bild von mir rumschwirrt ist für mich nicht nachvollziehbar!

GLG KH

Stefan Wohlfahrt 20.08.2023 14:47

Hallo Karl Heinz,
die Gesetze sind nun mal so wie sie sind und es ist an uns (Fotografen) das Beste daraus zu machen.

Das ganze mal anders rum: Ich habe vor einiger Zeit auf BB.de &Co ein interessantes Bild von anno dazumal gefunden, auf welchem aller Wahrscheinlichkeit auch ICH neben dem Motiv zu sehen bin. Und ich habe mich über das Souvenir sehr gefreut. In diesem Sinn stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber nicht einer kleinen Minderheit folgend, die Mehrheit übergeht, bzw. - wie das so schön juristsch heisst - die Verhältnismässigkeit missachtet?
einen lieben Gruss
Stefan

Alexander, R. 20.08.2023 17:20

Dass ist schön für Dich Stefan und freut mich und andere sicher auch für Dich, aber der übrige Kommentar tut ab "In diesem Sinne ..." mir beim Lesen wirklich weh.
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, Jura singulorum. Von seinem eigenen Empfinden auf einen Mehrheitswillen zu schließen ist zwar theoretisch möglich, aber ziemlich gewagt und ausschließlich abstrakt.

Und Worte wie "Gesetzgeber", "juristisch" und "Verhältnismäßigkeit" in einem Satz zu verwenden ist echt mutig, so etwas findet sich aber administrativ in Einem vereint nur in Diktaturen wieder.
MfG

Olli 20.08.2023 19:31

@Alexander, ich weiß ja nicht, wie Du Dein juristisches Bewusstsein erweitert hast, aber beim Recht am eigenen Bild fließt grundsätzlich auch ein, wie das verwendet wird. Um es am klassischen Beispiel der Juristen zu demonstrieren: Es ist schon ein Unterschied, ob Du Fotos vom Ausflug der anonymen Alkoholiker veröffentlichst oder eine Gruppe Menschen, die sich über einen Museumsdampftag freuen. Ersteres ist nicht vom KUG gedeckt, zweiteres schon. Das KUG schränkt die Persönlichkeitsrechte durchaus ein, die DSGVO übrigens teilweise auch, allerdings nicht wirklich in unserem Rahmen. Natürlich kann man nicht jeden erdenkbaren Fall in Gesetzen abbilden, aber die Intention des Gesetzgebers ist durchaus nicht, alles zu verbieten oder Sturheit zu verbreiten.

Auf diesem Bild kann ich jedenfalls keine erkennbare Person erkennen. Das Bild wurde übrigens auch nicht ohne Gegenwehr durchgewunken, das kann ich Dir versichern.

Gruß, Olli

Alexander, R. 21.08.2023 01:53

@Olli: Guten Morgen, was soll mir der Kommentar sagen?
Ich kenne das Bild nicht, auf dem Stefan W. sich erkannt hat. War eher keins einer Gruppe von "anonymen Alkoholikern".

Rhetorisch: Was ist mit "anonymen Alkoholikern" die auf einem Museumsdampftag abgelichtet werden wollen?
MfG

Karl Heinz Ferk 21.08.2023 04:53

Nach Österreichischem Recht habe ich bei diesem Bild keinen Verstoss gemacht. Zudem ist die Familie mit mir sehr gut befreundet:
A: Würde ich der kleinen keinesfalls mit einem Bild von Ihr für die Zukunft schaden ( es gibt Bilder auf denen sie erkennbar ist di e ins Archiv der Eltern gekommen sind )
B: Hätte ich zudem ihr zustimmung weil Sie ausgesprochen Reif für Ihr alter ist !

Danke für eure Meinungen zu meinem Bild !

LG KH

Frank Paukstat 23.08.2023 06:23

Hallo Karl Heinz,
ein sehr schönes Bild durch die dazugehörige Bildbearbeitung mit Colorkey. Dadurch wird der Fokus noch mehr auf das kleine Mädchen gelenkt das auf die Diesellok schaut die im Hintergrund einen Wagen verschiebt.

---

Ich klinke mich hier an der Stelle mal ein und stelle fest: alles okay mit dem Bild, auch nach deutschem Recht. Das Gesicht ist nicht zu erkennen und darauf kommt es an, da die Kleine das Hauptmotiv ist. Selbst wenn das Mädchen sich aus welchen Grund auch immer später mal hier her verirren sollte, wird es sich vielleicht nur anhand der Kleidung und der Umhängetasche erkennen können. Doch auch das ist vage. Und das ist der Grund warum alles okay ist.

Viele Grüße, Frank

Das Ende ,.... 
Für 1142.685 die Lok mit 2 Gesichtern bei Ihrer letzten Planleistung an diesem trüben 20.Dezember 2022 hier in Retznei. 
Das doch recht kurze  Güterzügli   rollt gemächlich gen Spielfeld Strass.
Das Ende ,.... Für 1142.685 die Lok mit 2 Gesichtern bei Ihrer letzten Planleistung an diesem trüben 20.Dezember 2022 hier in Retznei. Das doch recht kurze "Güterzügli " rollt gemächlich gen Spielfeld Strass.
Karl Heinz Ferk

Auch an Stimmungsbildern habe ich mich seinerzeit versucht , das aber leider mit mäßigem Erfolg. 
In Pölfing Brunn knattert ein VT70 in den späten 1990igern aus der Halte und Ladestelle hinaus.
Auch an Stimmungsbildern habe ich mich seinerzeit versucht , das aber leider mit mäßigem Erfolg. In Pölfing Brunn knattert ein VT70 in den späten 1990igern aus der Halte und Ladestelle hinaus.
Karl Heinz Ferk





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