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Re: Fotogenehmigungen - SNCF/Frankreich
(Olli, 18.10.2009 00:39)Hallo Arnulf,
in Frankreich solltest Du generell etwas vorsichtiger sein. Die Rechte der Fotografen sind zwar in den letzten Jahren deutlich gestärkt worden, aber es gibt dort ein paar bedeutsame Einschränkungen. Soweit mir bekannt, ist es nach wie vor illegal, an der Strecke Fotos zu schießen. Es wird wohl nicht so gehandhabt, aber ein uneinsichtiger Fotograf könnte da durchaus mal von den Flics für einen Tag mitgenommen werden.
Auch gibt es in Frankreich keine Panoramafreiheit in unserem Sinne. Solltest Du auf die Idee kommen, Metro mit dem Eiffelturm im Hintergrund zu fotografieren, so ist das tagsüber problemlos, aber nachts machst Du Dich strafbar. Klingt komisch, liegt aber daran, dass Kunstwerke nicht fotografiert werden dürfen. Für den Eiffelturm ist das aufgrund des längst verjährten Ablebens von Gustave Eiffel abgelaufen, jedoch die Lichtinstallation ist neueren Datums und die "Künstler" leben noch. Ich nenne sie mal Abzocker. In Deutschland darfst Du vorübergehende Kunstinstallationen zwar ablichten (Reichstagverhüllung) aber keine Fotos kommerziell verwerten. In Frankreich ist bereits das Ablichten strafbar. Das ist wohl ein Fall für bürgerlichen Ungehorsam, aber dennoch sollte man sorgfältig überlegen und im Zweifelsfalle sich nicht gleich exponieren. In Deutschland ist das ganze mit ein wenig Vernunft deutlich einfacher. Dass man nicht zwischen den Gleisen rumstehen sollte, ist wohl verständlich. Wenn aber eine Trasse zugewachsen ist und ein Zug erst nach Einsatz einer Kettensäge fahren könnte, würde ich dem Motzer erst mal einen Vogel zeigen. Im allgemeinen sind die DB-Mitarbeiter aber doch ganz vernünftig, so dass es eigentlich zu keinen Exzessen kommt. Im Gegenteil, manche sehen das eine oder andere ganz cool, man muss halt Glück haben und nicht gerade zufällig mit irgendwelchen Erbsenzählern zusammentreffen.
Irgenwer sprach noch von übereifrigem Werksschutz. Hierzu ist zu sagen, dass der Werksschutz ja primär erst einmal die Fabrikanlage schützen soll. Der kann aber nicht so leicht zwischen einem harmlosen Bahnfotografen und einem potentiellen Attentäter, der die Lage auskundschaftet, unterscheiden. Da sollte man sich nicht alles gefallen lassen, aber andererseits sollte man bedenken, dass demolierte Fotoapparate, Objektive oder Verletzungen durchaus eine Folge sein könnten. Bei Gefahr im Verzug kann das durchaus vor Gericht als Notwehr gelten, so der Aufsatz einer Gießener Anwaltskanzlei. Also auch hier ist ein gesunder Menschenverstand eben nicht zu ersetzen. Ein wenig Chuzpe sollte man aber besonders bei denen haben und sich nicht alles gefallen lassen.
Gruß, Olli
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- Fotogenehmigungen • Arnulf Sensenbrenner 17.10.2009 01:08
- Re: Fotogenehmigungen • M-DOS 17.10.2009 01:55
- Re: Fotogenehmigungen • M-DOS 17.10.2009 02:02
- Re: Fotogenehmigungen • Frank Paukstat 17.10.2009 12:25
- Re: Fotogenehmigungen • M-DOS 17.10.2009 12:56
- Re: Fotogenehmigungen - SNCF/Frankreich • Olli 18.10.2009 00:39
- Re: Fotogenehmigungen - SNCF/Frankreich • Sebastian S. 21.10.2009 16:04
- Re: Fotogenehmigungen - SNCF/Frankreich • Olli 21.10.2009 23:14
- Re: Fotogenehmigungen • Daniel T. 18.10.2009 10:16
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- Re: Fotogenehmigungen • Olli 18.10.2009 13:57