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Re: Fotogenehmigungen

(Stefan Wohlfahrt, 18.10.2009 12:54)

Daniel Theumer schrieb:

Arnulf Sensenbrenner schrieb:

Hallo,

im Wiki findet ihr Fotogenehmigungen für Deutschland, Frankreich und Großbritannien.
Analoge Regelungen gelten auch in anderen europäischen Ländern.

Sie werden die Tage (hoffentlich) auch sortiert eingestellt. Sie lassen sich dort nicht als PDF Dokumente einstellen, sondern „nur“ als Bilddokumente.
Daher hier noch mal der Text der DB Fotogenehmigung:



Auszug aus den geschäftlichen Mitteilungen Nr. 3 vom 19. Januar 2001

Foto- und Filmgenehmigung
für Hobbyfotografen und –filmer

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrsgebrauch“ dienenden Anlagen (der allgemeinen Öffentlichkeit zugängigen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.

Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden.

Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern,
die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf eigener Homepage ins lnternet einstellen.

Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem „allgemeinen Verkehrsgebrauch“ dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugängig sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlage unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegen stellen. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden.

Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer.

Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet.

Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.

Die Regelung gilt ab sofort.
Rüdiger Meyer
DB AG Medienbetreuung Film/Fernsehen GKE 1
Telefon (0 69) 2 65 - 77 42, Telefax (0 69) 2 65 - 77 98
Frankfurt am Main, 22. Dezember 2000




Hier noch eine Anmerkung:
Es gibt immer wieder mal Leute , die meinen dass sie einem das Fotografieren verbieten wollen, ohne dass sie dazu eine Grundlage haben.
Ein (seltenes) Beispiel, das sich im August 2009 im SNCF- Bahnhof Forbach abspielte, der Grenzbahnhof nach Deutschland ist und fotografisch eigentlich recht uninteressant:
Ich habe dort vom Bahnsteig einen ausfahrenden Regionalzug nach Metz fotografiert.
Der Fahrdienstleiter kam (der übrigens nicht in dem Alter war, dass er seit 1989 nichts mehr mitbekommen hätte) und ergab sich ungefähr folgender Dialog.
„Das Fotografieren von Rollmaterial ist verboten“!
?? „Das ist erlaubt, es gibt eine allgemeine Fotoerlaubnis der SNCF“
„Sie haben eine Fotoerlaubnis, dann ist es ja gut. Aber sie brauchen eine Fotoerlaubnis.“
„Natürlich habe ich die, aber die hat jeder Fotograf, der nicht kommerziell fotografiert“
„Nun, wenn sie persönlich eine haben ist es ja gut.“
Es war dann auch gut, aber die generelle Regelung war ihm nicht zu vermitteln.

Nun, das kann einem auch in anderen Ländern passieren. In Deutschland hatte ich einmal einen übereifrigen Werksschutz erlebt, der meinte er könnte mir das Fotografieren auf der öffentlichen Straße verbieten. Nun –Strafe muss sein- inzwischen gibt es dieses Unternehmen nicht mehr.





Hallo,
in der DDR fahr das Eisenbahnfotorafieren generell Verboten, die dies trotzdem gemacht haben, werden heute geehrt dafür. Und noch dazu stammen viele Bilder aus nicht öffenlichen Bereichen. Wie Günter Meyer, Georg Otte, Dieter Wünschemann,... und den Westdeutschen Fotografen Burkhard, ..., und so weiter. Heute werden sie als Helden angesehen, weil sie eine längst vergangen Epoche dokumentiert haben. Ich foftografier fürs eigene Archiv auch dort wo es Verboten ist (Gleisanlagen meide ich aber wegen der Unfallgefahr selbstverständlich). Ist jeden seine Sache, find ich!

MfG, Daniel

Obwohl ich sehr germe Fotos aus der DDR anschaue und natürlich den Fotografen danke, dort damals (gegen die Gesetze ) fotografiert haben, denke ich, sollte man doch einen Unterschied zwischen Rechtsstaat und den Diktatorischen Regimen (jeglichen Couleur) machen.
ZUdem ist zu beachten, dass bei den zum Fotografieren nicht gestatteten Orten es ja nicht um das Fotografieren an und für sich geht, sondern darum, dass betreibsfremde Personen (auch ohne Fotoapparat!) keinen Zutritt haben.
mfg
Stefan

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Beitragsreihenfolge:
   Fotogenehmigungen Arnulf Sensenbrenner 17.10.2009 1:08
      Re: Fotogenehmigungen Daniel T. 18.10.2009 10:16
         Re: Fotogenehmigungen Olli 18.10.2009 13:57
         Re: Fotogenehmigungen Stefan Wohlfahrt 18.10.2009 12:54
      Re: Fotogenehmigungen - SNCF/Frankreich Olli 18.10.2009 0:39
         Re: Fotogenehmigungen - SNCF/Frankreich Sebastian S. 21.10.2009 16:04
            Re: Fotogenehmigungen - SNCF/Frankreich Olli 21.10.2009 23:14
      Re: Fotogenehmigungen M-DOS 17.10.2009 12:56
      Re: Fotogenehmigungen Frank Paukstat 17.10.2009 12:25
      Re: Fotogenehmigungen M-DOS 17.10.2009 1:55
         Re: Fotogenehmigungen M-DOS 17.10.2009 2:02




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