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Re: Persönlichkeitsrechte

(Klaus Muhs, 30.08.2011 10:30)

Stefan Wohlfahrt schrieb:


"Im Namen des Volkes" scheint die Rechtssprechung nun mal so zu sein, dass die Gesichter unkennbar gemacht sein müssen.
Gruss Stefan



Wo ist denn dann die Rechtsprechung in den Medien jeder Art. Z.B. Filmaufnahmen oder Fotos wahllos in einer Fussgängerzone aufgenommen werden doch auch ohne eine Unkenntlichmachung der Gesichter, der "ungefragt" aufgenommenen Personen, in Nachrichtensendungen oder Zeitungsartikel veröffentlicht. Stehen denen "Im Namen des Volkes" keine Persönlichkeitsrechte zu.
Aber hier müssen gute Fotos verstümmelt werden, um einem Graubereich Rechnung zu tragen. Bitte berücksichtigen, dass ich mich nur auf öffentliche Veranstaltungen beziehe, wo ich als Besucher weiß wodrauf ich mich einlasse. Ich bin dann nämlich ein Beiwerk dieser Veranstaltung und damit auch öffentlich!
LG Klaus

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