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Re: Persönlichkeitsrechte
(Frank Paukstat, 30.08.2011 20:48)Es stellt sich dennoch die Frage ob bei solch speziellen Fotosessions der angeführte Lokführer sich hier dann nicht so weit aus dem Fenster lehnen sollte wenn er nicht fotografiert werden möchte. Es wird doch jedem Beteiligten klar sein müssen das er fotografiert und die Bilder auf Hobbyseiten oder gar Social Networks erscheinen. Wer das nicht will muss sich hier abwenden, ansonsten widerspricht sich solch eine Veranstaltung.
Der immer wieder gern angefürte §23 KUG scheint auch von den Gerichten nicht immer im Sinne des Klägers ausgelegt zu werden. Wer sich durch die Urteile kämpft, wird schnell feststellen das bei "allgemeinen" Bildern die Klage abgewiesen wird. Ansonsten könnten sich Buchverlage die Bildbände veröffentlichen, vor Klagen kaum retten.
Fakt ist: Bei ehrverletzenden Bildern, Mobbing, oder durch das Bild entstehende Rufschädigung sind die Klagen nachvollziehbar und gerechtfertigt. Bei einer Fotoveranstaltung, für die man oftmals sogar bezahlen muss, dürften die Rechtslage eine andere sein.
Nachdenkliche Grüße, Frank
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- Persönlichkeitsrechte • Klaus Muhs 30.08.2011 02:23
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