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"Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung

(Thomas Wendt, 26.09.2013 18:08)

Hallo allerseits,

bisher galt: Wenn die Bahn aufgrund höherer Gewalt verspätet ist, also z.B. aufgrund extremer Wetterlagen, musste sie bisher keine Entschädigung für Verspätungen zahlen. Der EuGH entschied nun, dass das unzulässig sei. Die Bahn will den Beschluss unverzüglich umsetzen.

Allerdings betrifft das nur die bereits bekannten Teilerstattungen des Fahrkartenpreises - Folgekosten wie z.B. durch verpasste Flüge werden weiterhin nicht erstattet.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/entschaedigung-fuer-fahrgaeste-bahn-muss-fuer-verspaetungen-wegen-unwetter-zahlen/8851726.html

Gruß,
Thomas

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