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Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung

(Matthias Hartmann, 26.9.2013 20:24)

Da muss ich Kay recht geben, wenn man auch auf höhere Gewalt schon eine Entschädigung bekommt, dann aber für alle. Bei dem Urteil werden mal wieder die Fluggesellschaften "bevorzugt". Nach dem Urteil müssten aber die Fluggesellschaften auch bezahlen, denn nach dem Zitat aus dem Tagesspiegel "Verspätung ist Verspätung" müssten die Fluggesellschaften gleich behandelt werden und dadurch auch eine Entschädigung den Kunden auszahlen. Das ist ja nicht das erste mal das die Bahn benachteiligt wird. Da muss man aber auch die Bahn mal loben, denn bei Entschädigungzahlungen ist die Bahn eigentlich sehr schnell. Nicht so wie bei vielen Fluggesellschaften da wartet man oft sehr lange bis man seine Entschädigung zugesprochen bekommt.

Gruß Matthias

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Beitragsreihenfolge:
   "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Thomas Wendt 26.9.2013 18:08
      Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Kay Baldauf 26.9.2013 19:39
         Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Matthias Hartmann 26.9.2013 20:24
            Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Olli 26.9.2013 23:12
               Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Frank Paukstat 27.9.2013 0:06
                  Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Thomas Wendt 27.9.2013 13:59




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