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Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung

(Kay Baldauf, 26.09.2013 19:39)

Thomas Wendt schrieb:

Hallo allerseits,

bisher galt: Wenn die Bahn aufgrund höherer Gewalt verspätet ist, also z.B. aufgrund extremer Wetterlagen, musste sie bisher keine Entschädigung für Verspätungen zahlen. Der EuGH entschied nun, dass das unzulässig sei. Die Bahn will den Beschluss unverzüglich umsetzen.

Allerdings betrifft das nur die bereits bekannten Teilerstattungen des Fahrkartenpreises - Folgekosten wie z.B. durch verpasste Flüge werden weiterhin nicht erstattet.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/entschaedigung-fuer-fahrgaeste-bahn-muss-fuer-verspaetungen-wegen-unwetter-zahlen/8851726.html



Was muß die Bahn denn umsetzen, was sie ohnehin schon aus Kullanz macht? ;-)
Ich warte schon auf die nächsten Preiserhöhungen, die dann in meinen Augen sogar völlig berechtig wären. Warum wird sowas nicht auch gleich auf alle Verkehrsträger ausgeweitet?

Grüße


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