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Re: Ablehngrund!
(Patrick Sesseler, 31.07.2016 14:01)Das ist nicht korrekt. Urheber ist nach deutschem Recht allein wer das Foto (oder ein anderes Werk) gemacht hat. Das ist - logischerweise - nicht übertragbar (außer durch Erbschaft).
Das - amerikanische - Copyright ist im Deutschen eher mit den Nutzungsrechten gleichzusetzen, die natürlich übertragbar sind. D.h, Google und Co lassen sich ein Nutzungsrecht einräumen, wenn man dort Bilder hochlädt. Das Urheberrecht verbleibt aber immer beim Fotografen.
Für bahnbilder.de und weitere Seiten gilt, dass derjenige, der ein Bild zur Veröffentlichung hochlädt, Urheber sein muss. Ergo muss im "Copyright" die Person stehen, die sich angemeldet hat, und nicht ein evtl. dritter Inhaber von Nutzungsrechten.
Gruß, Patrick
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- Ablehngrund! • Klaus Muhs 28.07.2016 19:12
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