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Re: Ablehngrund!
(Olli, 01.08.2016 23:02)Hallo Klaus,
die Rechte, Facebook und Cie erwerben, sind nicht deswegen automatisch legal, weil sie Facebook-oder-Sonstwie-Gesetz sind, denn Nutzerbedingungen sind keine Gesetze. Zudem steht zu bezweifeln, dass sie in allen Punkten selber legal sind. Mit dem deutschen Urheberrecht stehen sie wahrscheinlich nicht in Einklang. Verbraucherschützer mutmaßen, dass deren Nutzungsbedingungen selber illegal seien.
Das Urheberrecht kann keine juristische Person oder ein Tier innehaben, kann somit nicht an Facebook und Cie abgetreten werden. Lediglich können Nutzungsrechte eingeräumt werden. Das ist etwas gänzlich anderes...
Wenn Du nun wie angekündigt künftig unter Deine Bilder ein (c) setzt, hat doch niemand etwas dagegen. Im Bild stört ein Copyright, das wirst Du auch nicht dadurch wegdiskutieren können, dass Du den Freuden des ungestörten Bildgenusses eine eingebildete Augengefährdung unterstellst. Wenn es nun trotz allem unbedingt ins Bild rein muss, dann muss man im Gegenzug nicht gleich jammern, dass die Bilder etwas mäkeliger beurteilt werden, denn die Störung des Bildgenusses muss ja durch eine bessere Bildgestaltung aufgehoben werden. Sollte doch eigentlich irgendwie logisch klingen. Und sollte ein Bild aus Qualitätsmängeln abgelehnt werden (was bei den fraglichen Bildern nicht der Fall war), dann hätte es sicher keinen Copyrightschutz nötig, da wäre wohl ein Bilderklau eher eine Adelung des Bildes...
Gruß, Olli
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- Ablehngrund! • Klaus Muhs 28.07.2016 19:12
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- Re: Ablehngrund! • Olli 01.08.2016 23:02