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Re: Motiv und Beiwerk

(Frank Paukstat, 30.7.2023 8:30)

Hallo Christopher,

in der Tat möchte man gerne den grüßenden Tf auch durch die Veröffentlichung würdigen und es gibt auch viele die sich darüber freuen. Es gibt sogar Tf die extra auf den bekannten Seiten, u.a. auch hier, suchen ob "ihr Bild" zu finden ist. Doch wenn weder Name noch Anschrift bekannt ist, woher auch, greifen streng genommen die Gesetze. Natürlich würde kein Tf der grüßt jetzt ein Abmahnanwalt einschalten, das ist Unsinn. Doch der Arbeitgeber könnte wenn er es darauf anlegt hier abmahnen wollen und dann hätten wir als Fotografen und unser Cheffe als Betreiber von BB schlechte Karten. Ich weiß jetzt nicht wie es wo anders aussieht, doch in der Bahnfotografie haben wir etwas Spielraum bisher. Wie Du schon schreibst machen ja die Menschen mit der Bahn das ganze erst dynamisch, es wirkt authentischer. Und ja, so ein schwarzer Balken oder das verwischte Gesicht macht keinen Spaß, man sieht sich solche Bilder nicht lange an. Da hast Du schon recht. Ich sehe auf Twitter ("X") immer mehr Bilder wo die Menschen oder Tf unkenntlich gemacht werden, das sieht grausig aus. Allerdings auch verständlich wenn man die Rechtslage anschaut. Oder Bilder wo nur der ausfahrende Zug mit leerem Bahnsteig zu sehen ist, auch nicht schön. Ich kann Dich verstehen. Doch jetzt grundsätzlich auf das zeigen von Bahnbilder zu verzichten - nein - das würde ich nicht machen.

Du hast den Ausnahmefall angesprochen, den gibt es auch und ich habe mal geschaut ob es auch hier was lesenswertes gibt. Die Kanzlei Plutte hat eine FAQ erstellt und unter Punkt 3 ist dieser Punkt aufgeführt:

https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/

Da sind wir wieder beim "Recht am eigenen Bild". Deutschland ist was KUG und DSGVO (letzteres eh ein Wahnsinn) betrifft ein Paragraphenmonster geworden. Wie das in Österreich oder der Schweiz aussieht weiß ich nicht, da müssten unsere Hobbykollegen aus diesen Ländern mal schauen wie die Rechtslage ist und darüber schreiben. Dann hätte man auch mal einen Vergleich. Was jedoch rechtlich bindend ist: Der Betreiber und Standort von BB ist Deutschland, da kommen wir nicht herum.

Viele Grüße, Frank


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Beitragsreihenfolge:
   Frage? Erkennbare TF in Bahnfahrzeugen grundsätzlich kenntlich machen? Lothar Stöckmann 27.7.2023 12:11
      Re: Frage? Erkennbare TF in Bahnfahrzeugen grundsätzlich kenntlich machen? Gisela, Matthias und Jonas Frey 13.8.2023 20:10
      Re: Frage? Erkennbare TF in Bahnfahrzeugen grundsätzlich kenntlich machen? Karl Heinz Ferk 27.7.2023 13:21
         Re: Frage? Erkennbare TF in Bahnfahrzeugen grundsätzlich kenntlich machen? Stefan Wohlfahrt 27.7.2023 14:23
            Re: Frage? Erkennbare TF in Bahnfahrzeugen grundsätzlich kenntlich machen? Olli 27.7.2023 21:02
      Re: Frage? Erkennbare TF in Bahnfahrzeugen grundsätzlich unkenntlich machen? Lothar Stöckmann 27.7.2023 12:13
         Re: Frage? Erkennbare TF in Bahnfahrzeugen grundsätzlich unkenntlich machen? Christoph Streck 28.7.2023 22:00
            Infos zu erkennbare TF und Fahrgäste oder Straßenszenen Frank Paukstat 29.7.2023 7:25
               Motiv und Beiwerk Christopher Pätz 29.7.2023 22:40
                  Re: Motiv und Beiwerk Frank Paukstat 30.7.2023 8:30
                     Re: Motiv und Beiwerk Klaus-Erich Lisk 30.7.2023 12:39
                        Re: Motiv und Beiwerk Gisela, Matthias und Jonas Frey 30.7.2023 14:58
                           Re: Motiv und Beiwerk Frank Paukstat 31.7.2023 6:12
                     Re: Motiv und Beiwerk Klaus-Erich Lisk 30.7.2023 12:35
                     Re: Motiv und Beiwerk Christopher Pätz 30.7.2023 12:17
                        Re: Motiv und Beiwerk Frank Paukstat 31.7.2023 6:21




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