1142 640 + 1116.. mit Güterzug bei Eichberg am 11.05.2017.
Herbert Pfoser 12.05.2017, 259 Aufrufe, 1 Kommentar
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
206 1200x800 Px, 29.03.2026