Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verlangt die Kenntlichmachung von niveuagleichen kreuzungen öffentlicher Wege/Straßen mit Eisenbahngleisen, wenn selbige planmäßig befahren und nicht anderweitig
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Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verlangt die Kenntlichmachung von niveuagleichen kreuzungen öffentlicher Wege/Straßen mit Eisenbahngleisen, wenn selbige planmäßig befahren und nicht anderweitig gesichert werden durch das Aufstellen von Andreaskreuzen.
Es gibt aber eine Ausnahme für Feld - Wald und Fußwege, laut der Eisenbahn Betriebsordnung.Der Bahnübergang in Bärnsdorf über die Lößnitzgrundbahn ist völlig ungesichert , obwohl zahlreiche Fußgänger und Radfahrer hier passieren.
12.08.2012 11:00 Uhr.
Siegfried Heße 12.08.2012, 610 Aufrufe, 0 Kommentare
EXIF: Canon Canon EOS 5D, Datum 2012:08:12 10:17:27, Belichtungsdauer: 0.004 s (1/250) (1/250), Blende: f/18.0, ISO200, Brennweite: 70.00 (70/1)
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Früher (1990) Strecke 230 Dessau-Falkenberg-Horka, Bahnhof Schwarzbach, zwischen Ruhland und Hohenbocka, heute aufgelassen, die Strecke ist die 229, eigentlich eine Gütermagistralele, aber nach 30 Minuten warten gab der Fotograf auf......denn die Schranke blieb offen.
29.07.26 gegen 14:00 Uhr.
Siegfried Heße
Siegfried Heße
Impression an einem Bahnübergang bei Oberdachstetten mit einer Railpool/Lineas 186 mit Zug Richtung Würzburg, 09.06.2022
Korbinian Eckert
Korbinian Eckert