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Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verlangt die Kenntlichmachung von niveuagleichen kreuzungen öffentlicher Wege/Straßen mit Eisenbahngleisen, wenn selbige planmäßig befahren und nicht anderweitig

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Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verlangt die Kenntlichmachung  von niveuagleichen kreuzungen öffentlicher Wege/Straßen mit Eisenbahngleisen, wenn  selbige planmäßig befahren und nicht  anderweitig gesichert werden durch das Aufstellen von Andreaskreuzen.
Es gibt aber eine Ausnahme für Feld - Wald und Fußwege, laut der Eisenbahn Betriebsordnung.Der Bahnübergang in Bärnsdorf über die Lößnitzgrundbahn ist völlig ungesichert , obwohl zahlreiche Fußgänger und Radfahrer hier passieren.
12.08.2012  11:00 Uhr.

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz verlangt die Kenntlichmachung von niveuagleichen kreuzungen öffentlicher Wege/Straßen mit Eisenbahngleisen, wenn selbige planmäßig befahren und nicht anderweitig gesichert werden durch das Aufstellen von Andreaskreuzen.
Es gibt aber eine Ausnahme für Feld - Wald und Fußwege, laut der Eisenbahn Betriebsordnung.Der Bahnübergang in Bärnsdorf über die Lößnitzgrundbahn ist völlig ungesichert , obwohl zahlreiche Fußgänger und Radfahrer hier passieren.
12.08.2012 11:00 Uhr.

Siegfried Heße 12.08.2012, 567 Aufrufe, 0 Kommentare

EXIF: Canon Canon EOS 5D, Datum 2012:08:12 10:17:27, Belichtungsdauer: 0.004 s (1/250) (1/250), Blende: f/18.0, ISO200, Brennweite: 70.00 (70/1)

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