Franz Mühlmann 26.7.2026 12:14 26.7.2026 12:14
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:20 26.7.2026 15:20
Nun, die Polizei ist ja schon von Ort; und bei den hohen Subventionen der Landwirtschaft, "gehört" das "Privatgrundstück" ohnehin sozusagen dem Steuerzahler.
Selbstverständlich ist es ein no-go Grass oder Getreidefelder niederzutrampeln.
einen lieben Gruss
Stefan
Horst Lüdicke 26.7.2026 15:51 26.7.2026 15:51
Naja, um "Hausfriedensbruch" handelt es sich wohl nicht. Nach § 109 des StGB setzt dies das Eindringen in die Wohnstätte (! - oder wohnt jemand auf der Wiese?) eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung von Gewalt voraus. Ich bezweifle stark, dass auch nur eins der Tatbestandsmerkmale hier vorliegt.
Ausserdem muss der Rechtsprechung nach der Bewohner oder ein Mitbewohner der Wohnstätte beim gewaltsamen Eindringen anwesend sein, damit der Hausfriedensbruch greift. Wer also eine Wohnung bei der Abwesenheit eines Bewohners aufbricht, könnte sich nur wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Das Eindringen muss gewaltsam oder auf Androhung von Gewalt geschehen, um vom Hausfriedensbruch erfasst zu werden; wer durch ein offenes Fenster steigt oder mit einem Nachschlüssel die Tür öffnet, macht sich nicht nach § 109 strafbar.
Wenn ich mir die Aufnahmedaten der meisten Bilder ansehe, dürften die "Delikte" verjährt sein und damit auch die seit 01.01.1812 gültige Vorschrift des § 339 "Rechtsmittel des Besitzers bey einer Störung seines Besitzes" des ABGB nicht greifen!
Gruß Horst
Alexander, R. 26.7.2026 18:09 26.7.2026 18:09
Eine Verjährung gibt es nicht, aber wohl eine Klagefrist nach Bekanntwerden der Besitzstörung. Ich wäre interessiert, wie das ausgeht. Nicht unwichtig für alle, die in Österreich planen zu fotografieren. MfG
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:14 26.7.2026 12:14
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:13 26.7.2026 12:13
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Gerhard Zant 16.5.2017 9:14 16.5.2017 9:14
Perfekt festgehalten, sehr schöne Aufnahme!
LG Gerhard!
Herbert Pfoser 21.5.2017 20:14 21.5.2017 20:14
Danke Gerhard !
L.G. Herbert
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:13 26.7.2026 12:13
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:13 26.7.2026 12:13
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:11 26.7.2026 12:11
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Kriwetz Lukas 16.7.2026 14:45 16.7.2026 14:45
Sehr schön, und danke für's herzeigen!
Karl Heinz Ferk 14.6.2026 11:36 14.6.2026 11:36
Eine wohl einmalige Aufnahme ! Genial ! LG KH
Max Kiegerl 14.6.2026 11:42 14.6.2026 11:42
Ein interessantes Foto.
Da fällt mir die Werbung für den Neuen Austrotakt 1991 ein.
"Haben Sie schon einen Güterzug gesehen, der qualmt und raucht, dass ihnen die Luft weg bleibt?"
Lg Max
Erwin Schidlofski 5.5.2026 11:09 5.5.2026 11:09
Sehr schöne Aufnahme der "alten" Koralmbahn.
LG. Erwin
Karl Heinz Ferk 11.7.2025 6:07 11.7.2025 6:07
Wunderbar ! LG KH
Kriwetz Lukas 17.11.2024 13:27 17.11.2024 13:27
Sehr schön!
Erwin Schidlofski 11.1.2025 15:22 11.1.2025 15:22
Wunderschöne Winteraufnahme dieser damals alltäglichen Garnitur !
LG. Erwin
Karl Heinz Ferk 12.9.2024 6:31 12.9.2024 6:31
Schön wieder deine Schätze zu sehen ! LG KH
Erwin Schidlofski 8.9.2024 15:25 8.9.2024 15:25
Damals Normalbetrieb und nicht sonderlich beachtet, heute bereits schon lange Geschichte ! Schöne und dynamische Aufnahme des ersten 4010ers aus einer Zeit, als man noch bequem und ohne Rückenschmerzen nach Wien reisen konnte.
LG. Erwin.
Erwin Schidlofski 8.9.2024 15:20 8.9.2024 15:20
2016 und "alte" Schlierenwagen - eine interessante Kombination ! Sehr schöne Stimmungsaufnahme aus der Übergangszeit zur heutigen ÖBB.
LG. Erwin.
Markus 7.7.2024 12:06 7.7.2024 12:06
Hallo, Herbert!
Sehr schöne Einblicke in eine andere Ära auf der Marchegger Ostbahn!
Grüße Markus