Wegen des nicht funktionierenden Forums verzichte ich auf Zitate, muss man also selber raussuchen. Vielen Dank für den Link an Julian. Genau die Verordnung haben wir befolgt.
In Artikel 2 Satz (1) wird unterschieden in a) Verbrennungs-Triebzüge oder elektrische Triebzüge, b) Verbrennungs-Triebfahrzeuge oder elektrische Triebfahrzeuge, c) Reisezugwagen, d) mobile Ausrüstungen für den Bau und die Instandhaltung von Eisenbahninfrastrukturen. Genau das haben wir getan. Weiteres wird aus gutem Grund von den erfahrenen Bürokraten der Übersichtlichkeit wegen weit nach hinten in den Anhang verschoben. Ebenso haben wir die Übersichtlichkeit über Befindlichkeiten gestellt. Da wir bereits die Baureihen auseinanderklamüsern, ist die weitere Definition unerheblich, zumal es da ganz erheblich unterschiedliche Auffassungen gibt. Genau den Streit sollen andere austragen, nicht BB.
Gruß, Olli
Die Verbrennungs-Triebzüge und elektrische Triebzüge werden aber eben noch weiter unterteilt in Triebzüge und Triebwagen und da ist der Unterschied klar beschrieben.
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