193 377 mit einem Autozug in das morgendliche Gegenlicht fotografiert. Aber ein schöne Stimmung, und ich überlege wie die Anwohner wohl die Züge wohl so mögen am 25.4.26 in Dollnstein.
Flo Weiss 16.05.2026, 206 Aufrufe, 3 Kommentare
Zittat: " ich überlege wie die Anwohner wohl die Züge wohl so mögen" - nun ich wohnte gut 15 Jahre in knapp 10 Meter Distanz zur Jurafusslinie der SBB und möchte gerne als "Anwohner" meine Meinung dazu abgeben: Also, die Eisenbahn war zuerst da, dann kamen die Anwohner. Aber durchfahrende Reisezüge hört man kam, Güterzüge etwas mehr, besonders wenn Wagen Flachstellen haben. Wichtig ist auch, dass es sich hier um eine Strecke handelt, und keine Weichen vorhanden sind. Folglich kann ich sagen: Kein Problem, damit lässt sich gut leben (und schlafen).
Doch noch eine Anmerkung: fahre ich Blonay mit den ersten Zügen nach Vevey, stören am Bahnhof jeweils ziemlicher unangenehme Geräusche die Ruhe: Statt wie wie früher die BDeh 2/4 in aller Ruhe in Betrieb zu nehmen, verursachen die Stadler ABeh 2/6 widerholt zischende, schlagende Geräusche. Sowas nehnt man heute "Fortschritt"...
einen lieben Gruss
Stefan
Danke für die ausführliche Darstellung.
Eine Rolle dürfte wohl auch der Gleisradius spielen, je nachdem ob es quietscht oder nicht, keine Weichen ist auch ein Vorteil. Zudem hat zwischen 2017 und 2020 der Güterzuglärm mit dem Aussterben der Grauguss-Bremsbeläge deutlich abgenommen. An einigen Fotostellen übertönt die weiter entfernte Straße den Zugverkehrslärm so deutlich, dass man die Züge zumeist nicht herannahen hört, wenn man gerade mal 20-30 Meter vom Gleis entfernt ist. Jetzt stören dafür die Flachstellen umso mehr...
Andererseits regt sich vielerorts der Widerstand gegen die lärmschützenden Künsterleinwände, die offenbar weniger beliebt sind, als man so denkt. Weil die Menschen überhaupt nicht mitreden dürfen, ist man oft wenig aufgeschlossen gegenüber den Zwangsmaßnahmen von EBA und Bahn. Reine Willkür, so erscheinen die Vorschriften, die sich ausschließlich auf ältere Messungen stützen. Die einen bekommen eine Zwangsverdunklung des Gartens, die anderen möchten gerne Lärmschutz, aber die Strecke hat Bestandsschutz. Dort wo es mich zeitweise betrifft, übertreffen sich die Vorschriften selbst. Die Häuser sind alle gleich weit von der Bahn entfernt. Die eine Seite hat, weil Neubaugebiet, eine Lärmschutzmauer erhalten. Die andere Seite darf noch die Bahn betrachten, Häuser aus den 1960er Jahren brauchen keinen Lärmschutz. Da nun elektrifiziert wird, baut man Auslegermasten auf die Seite mit den Lärmschutzwänden. So bleibt der Bestandsschutz auf der Seite ohne Lärmschutzwände erhalten. Perfide Regelwerkswillkür, die rein zufällig greift und nicht greift. Mir soll es recht sein, so bleibt die Speiseleitung auf der anderen Seite und die Sicht wird nicht versperrt. Da die Zugzahl an gerader Strecke 6-8/h ist der Lärm kein Thema. Im Mittelrheintal wird man das wahrscheinlich ob der dortigen Bedingungen völlig anders sehen...
Gruß, Olli