Kommentare zu Bildern, Seite 24
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:14 26.7.2026 12:14
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:20 26.7.2026 15:20
Nun, die Polizei ist ja schon von Ort; und bei den hohen Subventionen der Landwirtschaft, "gehört" das "Privatgrundstück" ohnehin sozusagen dem Steuerzahler.
Selbstverständlich ist es ein no-go Grass oder Getreidefelder niederzutrampeln.
einen lieben Gruss
Stefan
Horst Lüdicke 26.7.2026 15:51 26.7.2026 15:51
Naja, um "Hausfriedensbruch" handelt es sich wohl nicht. Nach § 109 des StGB setzt dies das Eindringen in die Wohnstätte (! - oder wohnt jemand auf der Wiese?) eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung von Gewalt voraus. Ich bezweifle stark, dass auch nur eins der Tatbestandsmerkmale hier vorliegt.
Ausserdem muss der Rechtsprechung nach der Bewohner oder ein Mitbewohner der Wohnstätte beim gewaltsamen Eindringen anwesend sein, damit der Hausfriedensbruch greift. Wer also eine Wohnung bei der Abwesenheit eines Bewohners aufbricht, könnte sich nur wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Das Eindringen muss gewaltsam oder auf Androhung von Gewalt geschehen, um vom Hausfriedensbruch erfasst zu werden; wer durch ein offenes Fenster steigt oder mit einem Nachschlüssel die Tür öffnet, macht sich nicht nach § 109 strafbar.
Wenn ich mir die Aufnahmedaten der meisten Bilder ansehe, dürften die "Delikte" verjährt sein und damit auch die seit 01.01.1812 gültige Vorschrift des § 339 "Rechtsmittel des Besitzers bey einer Störung seines Besitzes" des ABGB nicht greifen!
Gruß Horst
Alexander, R. 26.7.2026 18:09 26.7.2026 18:09
Eine Verjährung gibt es nicht, aber wohl eine Klagefrist nach Bekanntwerden der Besitzstörung. Ich wäre interessiert, wie das ausgeht. Nicht unwichtig für alle, die in Österreich planen zu fotografieren. MfG
Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:07 26.7.2026 15:07
Hallo Hanspeter,
ein sehr schöne Bild des einfahrenden BDe 4/4 N° 3 mit dem Tunnelportal und der Strecke im Hintergrund.
einen lieben Gruss
Stefan
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:12 26.7.2026 12:12
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:11 26.7.2026 12:11
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:11 26.7.2026 12:11
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:10 26.7.2026 12:10
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Franz Mühlmann 26.7.2026 12:08 26.7.2026 12:08
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.
Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.
Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.
Markus Fink 25.7.2026 11:52 25.7.2026 11:52
Dieser Dampfzug sieht aber sehr nach Dieselzug aus :-)
Markus Gmür 25.7.2026 22:22 25.7.2026 22:22
Hallo Markus, du hast natürlich recht, dies ist eine Diesellok! Gruss Markus
Korbinian Eckert 25.7.2026 11:28 25.7.2026 11:28
Tolle Draufsicht, auf der es viel zu entdecken gibt!
Auch ein Medway Vectron hat sich eingeschlichen.
Rechts im Bild sieht man auch einen Messzug mit DB Systemtechnik 182.
Stefan Wohlfahrt 19.7.2026 13:52 19.7.2026 13:52
Hallo Korbinian,
ein schönes Bild, welches vor allem durch die Bildgestaltung besticht.
einen lieben Gruss
Stefan
Korbinian Eckert 25.7.2026 11:26 25.7.2026 11:26
Vielen Dank, Stefan.
Im Herbst findet man hier normalerweise ein kleines Kürbisfeld, welches das Motiv nochmal zusätzlich bereichert.
VG Korbinian
Stefan Wohlfahrt 23.7.2026 12:05 23.7.2026 12:05
Hallo Armin,
ein wuderschönes Bild der BAM MBC Re 4/4. Zudem habe ich mich auch über den ausführlichen Text gefreut.
Einen lieben Gruss
Stefan
Armin Schwarz 23.7.2026 12:54 23.7.2026 12:54
Hallo Stefan,
danke für Deinen Kommentar, es freut mich sehr, dass Dir das Bild und der Text gefällt.
Im Bahnhof Morges gab es viel zusehen u.a. auch die Verladung auf Rollböcke. Ich wäre gerne noch länger dortgeblieben, aber wir mussten weiter.
Liebe Grüße
Armin
Heinz Hülsmann 20.9.2026 12:50 20.9.2026 12:50
Hallo Armin, eine wunderschöne Lok, daß Foto gefällt mir sehr gut!
VG Heinz
Armin Schwarz 20.9.2026 13:22 20.9.2026 13:22
Hallo Heinz,
Dankeschön, es freut mich sehr dass es Dir gefällt.
LG Armin
F. Lackner 21.7.2026 10:48 21.7.2026 10:48
Schieben!
Eine alles andere alltägliche Betreibssituation hast du hier in der Weststeiermark dokumentiert, danke!
LG
Karl Heinz Ferk 23.7.2026 7:46 23.7.2026 7:46
Danke dir ! LG KH
Dennis Fiedler 22.7.2026 20:50 22.7.2026 20:50
Tolles Bild. Ich finde der ICE L gibt ein gutes Bild im Rheintal.
Christian Schürmann 22.7.2026 21:04 22.7.2026 21:04
Finde ich auch es war meine erste Begenung mit einem ICE L und danke das es gefällt.
Lg Christian
Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:28 26.7.2026 15:28
Grundsätzlich ein schöner Zug, auch wenn der Knick im ersten Drittel des ersten Wagens die Optik doch ziemlich stört.
einen lieben Gruss
Stefan
Christian Schürmann 26.7.2026 20:37 26.7.2026 20:37
Hallo Stefan,
ja da hast du recht sieht wirklich ein bisschen Gewöhnungsbedürftig aus.
Gruß Christian