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Kommentare zu Bildern, Seite 10



Ow 97-40-75,mit leeren Whiskeyfässern,am 06.Juli 2026,in Putbus. (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 27.7.2026 10:05 27.7.2026 10:05
Schade, LEERE Fässer...
Einen lieben Gruss
Stefan

Dennis Fiedler 28.7.2026 10:48 28.7.2026 10:48
Wie lange sie wohl voll bleiben würden😜. Ein tolles Bild.

139 314 mit der DRB xxxxx (Titisee - Schluchsee) bei Seebrugg 19.7.26 (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 27.7.2026 10:09 27.7.2026 10:09
Hallo Andreas,
Eine tolle Fotostelle!
Einen lieben Gruss
Stefan

Andreas Hackenjos 27.7.2026 10:16 27.7.2026 10:16
Danke Stefan, leider wächst sie immer mehr zu.

Grüße Andreas

754 043 mit dem R 651 (Jihlava - Brno hl.n.) bei Studenec 3.5.26 (zum Bild)

Siegfried Heße 20.7.2026 11:30 20.7.2026 11:30
Eine schöne, interessante Strecke, der Zug R685 Rožmberk, verkehrt im 2 Stundentakt von Brno über Jihlava nach Pilsen, in Jihlava ist Richtungs - und Lokwechsel. Ein bisschen Zeit mitbringen , es lohnt sich mal die ganze Strecke abzufahren.
Liebe Grüße Siegfried.

Andreas Hackenjos 27.7.2026 10:15 27.7.2026 10:15
Danke dir ;-).
Ja das mitfahren kommt sicher auch mal wieder.

Grüße Andreas

DB 248 511 mit IC 2013 bei Stolzenfels/Koblenz 21.7.2026 (zum Bild)

Dennis Fiedler 22.7.2026 20:50 22.7.2026 20:50
Tolles Bild. Ich finde der ICE L gibt ein gutes Bild im Rheintal.

Christian Schürmann 22.7.2026 21:04 22.7.2026 21:04
Finde ich auch es war meine erste Begenung mit einem ICE L und danke das es gefällt.
Lg Christian

Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:28 26.7.2026 15:28
Grundsätzlich ein schöner Zug, auch wenn der Knick im ersten Drittel des ersten Wagens die Optik doch ziemlich stört.
einen lieben Gruss
Stefan

Christian Schürmann 26.7.2026 20:37 26.7.2026 20:37
Hallo Stefan,
ja da hast du recht sieht wirklich ein bisschen Gewöhnungsbedürftig aus.
Gruß Christian

1116 157 mit Railjet bei Eichberg am 11.05.2017. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:14 26.7.2026 12:14
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:20 26.7.2026 15:20
Nun, die Polizei ist ja schon von Ort; und bei den hohen Subventionen der Landwirtschaft, "gehört" das "Privatgrundstück" ohnehin sozusagen dem Steuerzahler.
Selbstverständlich ist es ein no-go Grass oder Getreidefelder niederzutrampeln.
einen lieben Gruss
Stefan

Horst Lüdicke 26.7.2026 15:51 26.7.2026 15:51
Naja, um "Hausfriedensbruch" handelt es sich wohl nicht. Nach § 109 des StGB setzt dies das Eindringen in die Wohnstätte (! - oder wohnt jemand auf der Wiese?) eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung von Gewalt voraus. Ich bezweifle stark, dass auch nur eins der Tatbestandsmerkmale hier vorliegt.

Ausserdem muss der Rechtsprechung nach der Bewohner oder ein Mitbewohner der Wohnstätte beim gewaltsamen Eindringen anwesend sein, damit der Hausfriedensbruch greift. Wer also eine Wohnung bei der Abwesenheit eines Bewohners aufbricht, könnte sich nur wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Das Eindringen muss gewaltsam oder auf Androhung von Gewalt geschehen, um vom Hausfriedensbruch erfasst zu werden; wer durch ein offenes Fenster steigt oder mit einem Nachschlüssel die Tür öffnet, macht sich nicht nach § 109 strafbar.

Wenn ich mir die Aufnahmedaten der meisten Bilder ansehe, dürften die "Delikte" verjährt sein und damit auch die seit 01.01.1812 gültige Vorschrift des § 339 "Rechtsmittel des Besitzers bey einer Störung seines Besitzes" des ABGB nicht greifen!

Gruß Horst

Alexander, R. 26.7.2026 18:09 26.7.2026 18:09
Eine Verjährung gibt es nicht, aber wohl eine Klagefrist nach Bekanntwerden der Besitzstörung. Ich wäre interessiert, wie das ausgeht. Nicht unwichtig für alle, die in Österreich planen zu fotografieren. MfG

ASm Aare Seeland mobil AG: Be 4/4 104, Pendelfahrten Niederbipp-Oensingen im Berufsverkehr von Montag bis Freitag wegen Bauarbeiten in Niederbipp, Ankunft, Oensingen, 21. Juli 2026. (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:25 26.7.2026 15:25
Hallo Gerd,
kaum zu glauben, dass der Be 4/4 104 immer noch im Reisezugverkehr im Einsatz ist.
einen lieben Gruss
Stefan

TransN / CMN - BDe 4/4 3 bei der einfahrt in den Endbahnhof Les Brenets am 11.07.2026 (zum Bild)

Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:07 26.7.2026 15:07
Hallo Hanspeter,
ein sehr schöne Bild des einfahrenden BDe 4/4 N° 3 mit dem Tunnelportal und der Strecke im Hintergrund.
einen lieben Gruss
Stefan

1144.223 fährt mit G-48435 bei herrlicher Frühlings-Winterstimmung am Eichberg bergwärts. 21.4.17 (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:12 26.7.2026 12:12
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

1142 620 + 1116 281 mit Güterzug bei Eichberg am 25.04.2017. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:11 26.7.2026 12:11
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

"Licht ins Dunkel" 1116.158 fährt mit RJ-559 am 6.5.17 bei der Steinbauerwiese mit Rax und Schneeberg im Hintergrund am Eichberg bergwärts. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:11 26.7.2026 12:11
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.